
Die Aktiengesellschaft, kurz AG, ist eine sehr bedeutende und weit verbreitete Rechtsform.
Aufgrund ihrer Komplexität kann in der Gründungsphase keinesfalls auf eine Beratung durch einen Anwalt und Steuerberater verzichtet werden.
Die AG gehört zu den Kapitalgesellschaften und besteht aus den Aktieninhaber der Gesellschaft. Rechtliche Grundlage mit allen Bestimmungen zur AG ist das Aktiengesetz (AktG). Typisches Kennzeichen dieser Rechtsform ist das in mehrere Aktien zerlegte Grundkapital. Die Haftung beschränkt sich bei einer Aktiengesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen, eine private Haftung der Anteilseigner ist ausgeschlossen. Die Rechtsform der AG tritt größtenteils bei großen Unternehmen mit hohem Kapital auf.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist sehr aufwendig und auch häufig mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Grundsätzlich gilt hier: Je größer das Grundkapital der neuen AG ist, desto komplizierter gestaltet sich der Gründungsvorgang. Aufgrund der hohen formellen Anforderungen und der Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen sollten Unternehmer sich Hilfe bei einem Notar suchen.
Um auch bei kleineren Firmen das Interesse an der Aktiengesellschaft zu wecken, wurde die sogenannte „Kleine AG“ eingeführt. Sie ist keine eigene Rechtsform, sondern stellt im Prinzip nur eine vereinfachte Form der herkömmlichen Aktiengesellschaft dar. Kennzeichnend sind dabei formelle Erleichterungen für Existenzgründer und Unternehmer, wodurch der Gründungsvorgang, der bei der AG durchaus zeitaufwändig und kostspielig ist, erleichtert wird. Das Mindestkapital beträgt auch bei der „kleinen AG“ 50.000 Euro, was vor allem für Existenzgründer immer noch eine sehr große Schwierigkeit darstellt. Das Kapital kann ebenso wie beim „großen Bruder“ in Aktien mit einem Mindestnennbetrag von einem Euro zerteilt werden.
AG – Aktiengesellschaft, Stiftung, Europäische Privatgesellschaft, EPG, EPC, Verein, Europa GmbH, 1 Euro GmbH, eG – eingetragene Genossenschaft, Ltd. – Limited, GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH & Co. KG, Stille Gesellschaft, oHG – offene Handelsgesellschaft, KG – Kommanditgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnergesellschaft, Einzelunternehmen,