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Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihres kostenfreien und persönlichen Gründer- plans. Zusätzlich finden Sie bei uns Informationen zur Existenzgründung und erfolgreichen Beantragung von Fördermitteln.

Businessplan Arbeitsagentur

Im Rahmen ihres geschäftlichen Vorhabens beantragen viele Existenzgründer Fördermittel. Diese werden von den unterschiedlichsten Institutionen angeboten. Ein Großteil aller Existenzgründungen wird durch Agentur für Arbeit finanziell gefördert.

Welche Fördermittel gewährt die Arbeitsagentur im Rahmen einer Existenzgründung?

Die Agentur für Arbeit unterscheidet verschiedene Arten von Fördermitteln. Empfänger des Arbeitslosengeldes I können einen Gründungszuschuss beantragen. Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes II beziehungsweise Hartz IV steht bei Erfüllung aller Voraussetzungen ein sogenanntes Einstiegsgeld zu. Außerdem können noch weitere Zuschüsse bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Grundvoraussetzung für eine Förderung durch die Arbeitsagentur ist immer, dass ein laufender Leistungsbezug vorliegen muss, das heißt, dass der Existenzgründer Leistungen vom Arbeitsamt beziehen muss. Eine weitere Bedingung ist, dass eine finanzielle Förderung nur genehmigt wird, wenn die zukünftige Selbstständige als Haupterwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine nebenberufliche Existenzgründung wird nicht finanziell gefördert. Bei der Beantragung von Fördermitteln bei der Agentur für Arbeit verlangt diese die Vorlage eines aussagekräftigen Businessplans.

Welche Anforderungen muss ein Businessplan für die Arbeitsagentur erfüllen?

Grundsätzlich muss ein aussagekräftiger Businessplan Arbeitsagentur vorgelegt werden – unabhängig davon welche Art von Fördermitteln bei der Arbeitsagentur beantragt wird. Der angefertigte Businessplan muss mit einer fachkundigen Stellungnahme, beispielsweise durch eine Bank, die Industrie- / Handelskammer oder einen Wirtschaftsanwalt, versehen sein. Häufig wird neben einem Geschäftskonzept auch eine Erfolgsrechnung sowie ein Finanzierungsplan verlangt. Außerdem muss der Existenzgründer nachweisen, dass er die für den Geschäftsaufbau und die Unternehmensführung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. In manchen Fällen fördert die Arbeitsagentur auch den Besuch eines Existenzgründerseminars, häufig um sicher zu gehen, dass der Existenzgründer auch alle Qualifikationen für die selbstständige Geschäftsführung besitzt.

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