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Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihres kostenfreien und persönlichen Gründer- plans. Zusätzlich finden Sie bei uns Informationen zur Existenzgründung und erfolgreichen Beantragung von Fördermitteln.

Businessplan Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld ist die Alternative zum Gründungszuschuss. Es kann von aktiven Beziehern des Arbeitslosengelds II, auch als Hartz IV bekannt, bezogen werden.

Auch hier erfolgt die Förderung der Existenzgründung durch die regionale Agentur für Arbeit. Neben einem vollständig ausgefüllten Antrag, den man bei seinem zuständigen Sachbearbeiter erhält, muss bei der Beantragung des Einstiegsgeld auch ein Businessplan vorgelegt werden.

Welche Daten sollte ein Businessplan Einstiegsgeld enthalten?

Wie jedes Geschäftskonzept sollte auch ein Businessplan, der bei Beantragung des Einstiegsgelds vorgelegt werden muss, aussagekräftig sein. Daneben ist eine ansprechende Form und klar strukturierte Gliederung empfehlenswert. Grundsätzlich kann man einen Businessplan grob in zwei Teile gliedern: Der Textteil sollte anschaulich und überzeugend darlegen, welche geschäftliche Vorhaben geplant ist. Eine ausführliche Erläuterung der eigenen Geschäftsidee ist hier unverzichtbar.

Positiv bewertet wird hier auch, wenn der Existenzgründer sich von seinen bereits am Markt vorhandenen Mitbewerber abhebt, beispielsweise durch einen zusätzlich angebotener Service oder ein ausgefallenes Produkt. Der zweite Teil des Businessplan Einstiegsgeld besteht in der Regel aus Zahlen und Daten. Hierzu gehört beispielsweise eine Ertragsrechnung sowie eine Finanzierungsaufstellung. In der Regel wird auf diesen Zahlenteil besonderes Augenmerk gerichtet, da anhand dessen die Erfolgsaussichten am besten abgeschätzt werden können. Ziel der Förderung durch die Arbeitsagentur ist schließlich, dass der Existenzgründer in absehbarer Zeit seinen Lebensunterhalt alleine sichern kann.

Was ist die fachkundige Prüfung vom Businessplan Einstiegsgeld?

Bei Beantragung des Einstiegsgelds verlangt die Arbeitsagentur meist eine fachkundige Stellungnahme zum erstellten Businessplan. Diese wird durch qualifizierte Stellen, wie zum Beispiel Banken, Wirtschaftsprüfern oder Industriekammer vorgenommen und beurteilt die Erfolgsaussichten und die Tragfähigkeit des Vorhabens.

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