
Unternehmer, die sich selbstständig machen wollen, benötigen dazu meist einen Existenzgründer Kredit, da häufig Geräte und Maschinen angeschafft oder Mietzahlungen für Geschäftsräume geleistet werden müssen.
Doch die Zusage für einen derartigen Kredit gestaltet sich häufig schwierig, da Selbstständige kein monatlich festes Einkommen vorweisen können. Hilfreich bei der Beantragung eines Existenzgründer Kredits können auch die Vorlage einer Kapitallebensversicherung, Wohneigentum oder andere Sparreserven sein.
Die meisten Banken verlangen bei Beantragung eines Existenzgründer Kredits die Vorlage eines Geschäftskonzepts oder Geschäftsplans. Anhand dessen beurteilt das Kreditinstitut die Erfolgsaussichten des zukünftigen Unternehmens. Deshalb kann ein aussagekräftiger und gut ausgearbeiteter Geschäftsplan die Kreditentscheidung positiv beeinflussen. Schätzt die Bank die Erfolgsaussichten des Geschäftskonzepts nur gering ein oder vertraut nicht der Kompetenz des zukünftigen Unternehmers, so erfolgt keine Bewilligung eines Existenzgründer Kredits. Ebenso sollten Antragsteller sind darüber im Klaren sein, dass die Höhe des Existenzgründer Kredits eine entscheidende Rolle spielt. Je höher der Kreditbetrag angesiedelt ist, desto genauer prüft die Bank die Voraussetzungen.
Bei Antragstellung prüft die Bank außerdem die Bonität des potenziellen Unternehmers und seine Schufa-Daten. Sind in der Schufa-Auskunft negative Einträge zu finden, ist eine Kreditbewilligung höchst unwahrscheinlich. Viele Banken setzen außerdem einen gewissen Teil an Eigenkapital voraus. Für die Höhe der Kreditzinsen und die individuellen Konditionen sind die Kreditwürdigkeit, die Kreditlaufzeit, der Eigenkapital-Anteil sowie die Kredithöhe. Auch bei der Aushandlung der Kreditkonditionen kann ein schlagkräftiges Geschäftskonzept sich positiv auswirken. Bei Existenzgründungen mit sehr guten Erfolgs- und Ertragsaussichten sind Banken auch bereits, bessere und günstigere Zinssätze zu bewilligen.
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