
Fachkundige Stelle: Prüfung des Geschäftsplans
Eine fachkundige Stelle prüft Anträge auf die Zuschüsse eines Existenzgründers, der sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig macht. Dabei erstellt diese fachkundige Stelle ein Gutachten, ob das Geschäftsvorhaben des Gründers tragbar ist und Zuschüsse gezahlt werden. Auch bei Fragen zur Finanzierung kann eine fachkundige Stelle vom Kapitalgeber gefordert werden, um prüfen zu lassen, wie tragbar das Geschäftsvorhaben erscheint.
Mit „Kapitalgeber“ sind nicht nur die Bundesagentur für Arbeit oder Banken gemeint, sondern auch Investoren oder Sponsoren, die sich still oder aktiv am Geschäft beteiligen. Somit kann eine fachkundige Stelle auch für Unternehmer interessant sein, die schon eine Zeitlang selbstständig sind, aber Kapitalgeber suchen.
Fachkundige Stelle: Wer ist das genau?Im § 57, Abs. 2, Satz 2, SGB III ist festgehalten, dass als fachkundige Stelle folgende Institute und Unternehmen bezeichnet werden: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammern, Fachverbände, Banken und Sparkassen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwälte und sonstige Stellen, beispielsweise Rechtsanwalts-, Ärzte- und Architektenkammer.
Beim Auswählen der fachkundigen Stelle lohnt sich insbesondere der Blick auf die Konditionen: Zwischen 30 und 150 Euro kann ein Gutachten kosten. Kostenfrei arbeiten IHK und HWK, allerdings fehlt hier die eigene Selbstständigkeit in der Praxis der Berater. Auch Institute, die Existenzgründerberatungen anbieten, erstellen ein Gutachten meist im Rahmen ihrer Existenzgründerberatung.
Eine fachkundige Stelle prüft, ob das Unternehmen wirtschaftlich tragfähig ist. Dabei geprüfte Aspekte sind: Voraussetzungen, die der Gründer mitbringt, und eine Rentabilitätsvorschau. Auch wenn eine fachkundige Stelle ihr positives Feedback gibt, bedeutet das natürlich nicht, dass das Unternehmen zu 100 Prozent Erfolg haben wird.
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