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Geschäftsplan

Geschäftsplan und Businessplan meinen im Prinzip dasselbe. Businessplan – aus dem Englischen kommend – heißt ins Deutsche übersetzt „Geschäftsplan“. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden auch Begriffe wie Unternehmenskonzept, Unternehmensplan oder Geschäftskonzept verwendet.

Was ist ein Geschäftsplan?

Gemeint ist damit jedoch immer eine aussagekräftige Darstellung der Existenzgründung. Im Rahmen eines Geschäftsplans muss der Existenzgründer seine Geschäftsidee detailliert erläutern und genaue Angaben zu Finanzierung, Rahmenbedingungen und Zielen tätigen. Welche Länge ein Geschäftsplan haben sollte, kann nicht verallgemeinernd gesagt werden. Hauptsächlich abhängig ist das von der jeweiligen Geschäftsidee und der Ausrichtung des zukünftigen Unternehmens. Bedenken sollten Existenzgründer, dass der Businessplan nicht nur ein „lästiges Übel“, das für Banken und Geldgeber erstellt wird, ist, sondern dass er auch als Handlungsstrang während der einzelnen Etappen der Unternehmensgründung dient. Er kann dem Unternehmen dabei helfen, strukturiert an die Existenzgründung heranzugehen und sich selbst über das Ausmaß und die Erfolgsaussichten des Vorhabens klar zu werden.

Wie muss der Geschäftsplan aufgebaut sein?

Grundsätzlich sollte der Geschäftsplan aus sieben Aspekten bestehen. Im ersten Teil ist die Gründungsidee und das Geschäftskonzept zu erläutern. Danach bietet sich eine Übersicht über die eigenen Voraussetzungen und fachliche Kompetenz an. Im nächsten Teil werden Aussagen zu der Zielgruppe, Einschätzungen der Wettbewerbsunternehmen und deren Preise sowie zum Standort getätigt. Ebenfalls wichtig ist der Punkt der Vertriebsplanung mit genauen Angaben zum Sortiment, der Preisgestaltung und der Marketingmaßnahmen. Nach der Organisations- / Personalplanung mit einem Funktionsorganigramm ist die Darlegung der Finanzplanung für die kommenden drei Jahre einer der wichtigsten Aspekte des Geschäftsplans. Gefordert wird hierzu ein Investitions- und Finanzierungsplan sowie eine Rentabilitäts- und Liquiditätsaufstellung. Abschließend werden benötigte Versicherungen oder Genehmigungen genannt.

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