Wird ein Unternehmen gegründet, ist ein Gesellschaftsvertrag nötig, der von allen Beteiligten unterschrieben werden muss. Sämtliche Rahmenbedingungen werden im Gesellschaftsvertrag geregelt; so etwa die Kapitalanteile einzelner Gesellschafter, die Geschäftsführung oder auch die Gewinnverteilung. Juristische Beratung sollte in Anspruch genommen werden, um den Gesellschaftsvertrag für alle Beteiligten rechtssicher zu gestalten. Wird eine GmbH gegründet, muss der Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt werden.
Mindestangaben im Gesellschaftervertrag
Der Gesellschaftsvertrag muss mindestens folgende Punkte enthalten:
- Firma und Sitz der Gesellschaft
- Gegenstand des Unternehmens (also Unternehmensziele oder –aktivitäten)
- Stammkapital der Gesellschaft: Höhe, Einlagen der einzelnen Gesellschafter, Geld- oder Sachwerte, von den Gesellschaftern gewährte Gelder, beispielsweise Darlehen
- Beginn und Geschäftsjahr der Gesellschaft
- Dauer der Gesellschaft (befristet / unbefristet)
- Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft inklusive Bestellung der Geschäftsführung
- Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
- Umgang mit den Jahresgewinnen sowie Gewährung und Entnahme von Vorschüssen darauf
- Gründungsaufwand und Gesellschaftssteuern
Weitere Angaben im Gesellschaftsvertrag
Weiter können und sollten im Gesellschaftsvertrag folgende Punkte enthalten sein:
- Informationsrechte der Gesellschafter: Rechte und Pflichten, Wettbewerbsverbote, Gesellschafterrechte bei mehreren Inhabern eines Geschäftsanteils, Nebenleistungspflichten bei Rückgewähr ausgeschütteter Gewinne
- Kündigung der Gesellschaft: Form der Auflösung, Pflichten, die dem einzelnen Gesellschafter bei Kündigung entstehen, sowie Klärung, wie mit den Geschäftsanteilen des – aussteigenden Gesellschafters umgegangen wird, Vergütung an ausscheidenden Gesellschafter
- Veräußerung und Einbeziehung von Geschäftsanteilen
- Beschränkungen des Geschäftsführers
- Gesellschafterversammlungen
- Bestimmungen zu Beschlussfassungen der Gesellschafter sowie der dem Gesellschafter unterliegenden Gegenstände
- Rechte zur Anfechtung oder Geltendmachung von Nichtigkeit bei Gesellschafterbeschlüssen
- Abwicklung und Auflösung der Gesellschaft
- Bekanntmachungen der Gesellschaft