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GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG gehört zu den Kommanditgesellschaften, allerdings mit besonderen Kennzeichen: So ist bei dieser Rechtsform der Unternehmer (Komplementär), der bei der herkömmlichen KG auch privat mit seinem Vermögen für Unternehmensverbindlichkeiten haften müsste, eine GmbH. 

Dadurch kann der Unternehmer seine Haftung beschränken. An dieser typischen Eigenschaft der GmbH & Co. KG lässt sich auch leicht erkennen, für welche Personengruppen diese Rechtsform ideal ist. Besonders Unternehmer, welche die Vorteile der KG als Rechtsform bevorzugen, aber gleichzeitig nicht das hohe private Haftungsrisiko eingehen wollen, sind mit der GmbH & Co. KG bestens bedient.

Gründung und Führung einer GmbH & Co. KG

Die Gründung einer GmbH & Co. KG kann durch einen oder auch mehrere Gesellschafter gegründet werden. Dies ist möglich, weil die Gesellschafter der GmbH auch gleichzeitig Kommanditisten der KG sein können, was in der Praxis auch häufig so durchgeführt wird. Im Rahmen der Gründung ist eine Eintragung im Handelsregister gesetzlich vorgeschrieben.

Außerdem muss die GmbH & Co. KG über ein Mindestkapital von 25.000 Euro verfügen. Dazu können jedoch auch Sachwerte, wie beispielweise Maschinen oder anderes Inventar, mit eingerechnet werden. Die Geschäftsführung ist bei mehreren Gesellschaftern abhängig von der Höhe ihrer Vermögenseinlagen. Dies gilt ebenso für die Verteilung von erzielten Gewinnen.

Haftung bei der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG haftet gegenüber Gläubigern mit ihren Kapitaleinlagen. Kommanditisten haften lediglich mit ihrer persönlichen Vermögenseinlage. Da der Komplementär bei dieser Rechtsform eine GmbH ist, haftet auch diese nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Wird zusätzliches Kapital, beispielsweise durch einen Bankkredit, benötigt, werden meist private Sicherheiten oder Kreditbürgschaften verlangt.

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