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Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihres kostenfreien und persönlichen Gründer- plans. Zusätzlich finden Sie bei uns Informationen zur Existenzgründung und erfolgreichen Beantragung von Fördermitteln.

Gründercoaching

Das sogenannte Gründercoaching ist vorrangig Unternehmen in der Start- bzw. Festigungsphase ins Leben gerufen worden.

In Anspruch genommen werden kann es nur innerhalb der ersten fünf Jahre nach Unternehmensgründung. Auch vor der Existenzgründung ist die Teilnahme ausgeschlossen. Angeboten wird der Zuschuss durch die Initiative „Gründercoaching Deutschland“, einer Förderung durch die KfW Mittelstandsbank.

An wen richtet sich das Gründercoaching und wobei hilft es den Teilnehmern?

Im Rahmen des Gründercoachings können sich Unternehmen oder Freiberufler 12 Monate von einem Coach betreuen lassen. Dieser hilft beispielsweise bei Vorbereitungen zu Finanzierungsgesprächen, Entwerfen eines Marketingplans oder auch bei der Planung von Marktstudien. Nicht im Gründercoaching eingeschlossen sind Beratungen zu Rechts-, Versicherungs-, Steuer-, Buchhaltungs- oder EDV-Themen. Beantragt werden kann dieser Zuschuss bei den Regionalpartnern der KfW, beispielsweise Industrie-, Handels- und Handwerkskammern oder Wirtschaftsförderungsgesellschaften.

Wie hoch ist der Zuschuss beim Gründercoaching?

Gefördert wird das Gründercoaching durch einen Zuschuss, der anteilig die Honorarkosten des Coaches abdeckt. Dabei wird von einem maximal Beraterhonorar von 6.000 Euro beziehungsweise 800 Euro pro Tag ausgegangen. An Zuschuss erhält der Teilnehmer in den neuen bzw. alten Bundesländern 75 bzw. 50 Prozent ausgezahlt. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass die maximale Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro auch auf einzelne Couch-Beratungen – an verschiedenen Tagen – unterteilt werden kann.

Ausschlaggebend ist nur, dass die Beratung innerhalb eines Zeitraum von einem Jahr nach der verbindlichen Zusage abgeschlossen sein muss. Außerdem gibt es ein spezielles Angebot für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus. Hier beträgt der Zuschuss 90 Prozent des förderfähigen Coachingshonorars (maximal 4.000 Euro). Voraussetzung, um diesen speziellen Zuschuss zu erhalten, ist, dass der Existenzgründer entweder durch das Einstiegsgeld oder den Gründungszuschuss gefördert wird.

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