
Jeder Gründungsvorgang ist zwar sehr individuell und komplex, es gibt also kein „Patentrezept“, aber es lassen sich die einzelnen Punkte doch gut darstellen:
Zunächst muss die Geschäftsidee gefunden werden. In Beratungen mit Wirtschaftskammern, Beratungsstellen und Unternehmensberatungen kann die Geschäftsidee ausgebaut werden; weiter sollten erste Kontakte geknüpft werden; auch um die Konkurrenz im Blick zu haben. Dies führt zur Analyse: Die Stärken und Schwächen der Mitbewerber, der Markt an sich und der Standort sollten analysiert werden. Dazu kann man bei der Stadt- und Gemeindeverwaltung, Ämtern und Behörden nachfragen. Weiter sollte eine erste Beratung beim Steuerberater stattfinden und ein erstes Unternehmenskonzept aufgestellt werden.
In dieser zweiten Phase werden einige Stellen konsultiert: Steuerberater, Unternehmensberater, Anwalt, Versicherungsfachmann, IHK, Banken, Branchenverbände, Vereine, Organisationen, Lieferanten, ggf. Notar und Mitarbeiter. In dieser Phase werden noch keine Vereinbarungen getroffen!
Nun kann man in Aktion treten und folgende Punkte erledigen: Vorverträge prüfen und ggf. eingehen, noch nötige Prüfungen ablegen, Leistungsnachweise zusammentragen oder Konzessionen erwerben und ganz wichtig: Das Gesamtkonzept noch mal prüfen. Alle Kredit- und Förderanträge sollten in dieser Phase gestellt werden – Verträge mit Lieferanten / Partnern sollten erst abgeschlossen werden, wenn die Anträge bewilligt wurden. Wenn nicht schon früher erforderlich, sollte in dieser Phase zudem das aktuelle Beschäftigungsverhältnis gekündigt werden.
Nun kann es konkret werden: Eröffnungswerbung wird ggf. organisiert, Buchhaltung organisiert, Mitarbeiter vorbereitet und geschult, das Gewerbe muss angemeldet werden und der Gründungsablauf ist komplett: Das Unternehmen kann starten. Insgesamt sollte der Existenzgründer zwischen 8 und 12 Monate für den Gründungsablauf einplanen.
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