
Ein Gründungsset hat den Sinn, die Gründung einer Gesellschaft zu beschleunigen und zu vereinfachen. Ein Gründungsset kann für die Mini GmbH und die Unternehmergesellschaft (UG) verwendet werden. Achtung: Obwohl das Gründungsset von kompetenter Stelle stammt, muss die Gründung notariell beglaubigt werden.
Hierfür entstehen Kosten zwischen 50 bis 70 Euro; weiter werden rund 100 Euro fällig für den Handelsregistereintrag, weitere 30 Euro (von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich) werden für die Gewerbeanmeldung fällig, außerdem zwischen 100 und 300 Euro für die Veröffentlichung der Gesellschaft im Bundesanzeiger. Hinzu können sich gesellen: Beratungshonorare für Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Gründungsberater. Mit insgesamt 300 bis 400 Euro zuzüglich der Kosten für das Gründungsset zur Vereinfachung der Gründung kann die angehende Gesellschaft rechnen. Praktisch ist natürlich, dass ein obligatorischer Euro für die Mini GmbH als Einlage ausreichend ist.
In einem ersten Teil vom Gründungsset sind folgende Punkte enthalten:
In einem zweiten Teil kommen spezielle Unterlagen zum Gründungsset:
Das Gründungsset hat nicht von der Hand zu weisende Vorteile, wie etwa die Zeiteinsparung: Bevor der angehende Unternehmer sämtliche Informationen allein zusammenzutragen hat, bietet das Gründungsset sämtliche Informationen von kompetenter Stelle.
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