
Die Handelsregisteranmeldung ist der Eintrag in das Handelsregister. Sämtliche Unternehmen mit allen Rechtsformen benötigen eine Handelsregisteranmeldung – ausgenommen sind die nicht eingetragenen Kleingewerbebetriebe sowie die Rechtsform GbR.
Für den Kaufmann ist die Handelsregisteranmeldung im § 29 HGB geregelt – sie sind zur Anmeldung im Handelsregister verpflichtet. Als „Kaufmann“ wird laut Handelsgesetzbuch (HGB) jeder bezeichnet, der ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB). Im § 14 HGB ist geregelt, dass bei einer Unterlassung der Handelsregisteranmeldung trotz Eintragungspflicht aufgrund des Geschäftsumfangs das Amtsgericht die Option hat, die Handelsregisteranmeldung zu erzwingen – im schlimmsten Fall durch die Verhängung von Zwangsgeldern.
Es besteht keine Verpflichtung zur Handelsregisteranmeldung, wenn ein Unternehmen keinen Geschäftsbetrieb betreibt, der nach Art und Umfang kaufmännisch ausgerichtet ist. Eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Falle das einzige, was nötig ist. Dieser Betrieb hat allerdings die Berechtigung zur Handelsregisteranmeldung. Der Unternehmer erwirbt mit der Handelsregisteranmeldung die Kannkaufmanneigenschaft, was im § 2 HGB festgelegt ist. Der freiwillige Eintrag ins Handelsregister bringt keine Nachteile mit sich, birgt aber den Vorteil, dass Partner Auskünfte über das Handelsregister über das Unternehmen einholen kann – das stärkt oft das Vertrauen, weil im Handelsregister unter anderem die Haftung eines Unternehmens einzusehen ist.
Amtsgerichte führen das Handelsregister. Eine Handelsregisteranmeldung dient dazu, im Handelsverkehr für Rechtssicherheit zu sorgen. Das Handelsregister weist sämtliche rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse eines Unternehmens vollständig und korrekt nach – und unterstützt weitere Unternehmen (Lieferanten, Partner …) bei Auskünften über ein Unternehmen.
Das Handelsregister teilt sich in zwei Abteilungen: Abteilung A für natürliche Personen und Personengesellschaften (HRA abgekürzt) und Abteilung B für juristische Personen (Kapitalgesellschaften; HRB abgekürzt).
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