
Stiftungen verfolgen mithilfe eines Vermögens eines bestimmten, durch den Stifter festgelegten Zweck. Kennzeichnend für eine Stiftung ist, dass hier im Regelfall das Vermögen erhalten und nicht verbraucht wird. Genutzt werden für den jeweiligen Zweck nur die erwirtschafteten Erträge.
Grundsätzlich unterscheidet sich jede Stiftung von der anderen, da es sich bei Stiftungen um sehr individuelle Einrichtungen handelt. Eine generelle Unterscheidung ist daher lediglich in gemeinnützige und nicht gemeinnützige Stiftungen möglich. Eine gemeinnützige Stiftung findet meist bei privaten Zwecken und Zielen, beispielsweise um Angehörige nach dem Tod zu versorgen oder auch zum Erhalt des Familienvermögens. Die häufiger auftretende Form ist jedoch die gemeinnützige Stiftung, die einen bestimmten, der Allgemeinheit dienenden Zweck verfolgt. Dieses typische Kennzeichen ist auch die Grundlage für die Anerkennung als gemeinnützige Organisation, woraus sich auch steuerliche Vorteile ergeben.
Grundlage für die Gründung ist das sogenannte Stiftungsgeschäft. Dabei handelt es sich um eine schriftlich abgefasste Willenserklärung des Stifters, eine solche Einrichtung gründen zu wollen. Daneben müssen jedoch noch einige wichtige Aspekte in dem Dokument enthalten sein. Dazu gehören unter anderem Name und Sitz der Stiftung sowie der Stiftungszweck und die Höhe des Stiftungsvermögens.
Ebenso enthalten sein muss der sogenannte Einrichtungszeitpunkt, der angibt, ob es sich eine Stiftung zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung handelt. Ein Mindestvermögen ist nicht vorgeschrieben, allerdings sollte es so hoch sein, dass seine Erträge zur Zweckerfüllung ausreichen. Darüber hinaus wird auch eine Satzung benötigt. Aufgrund der Komplexität des Themas und der Fülle an gesetzlichen Bestimmungen ist eine Beratung durch Rechtsanwalt und Steuerberater unerlässlich.
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