
Nach Artikel 9 des Grundgesetzes gilt die sogenannte Vereinsfreiheit. Demnach haben alle Bundesbürger das Recht, einen Verein zu gründen, solange dieser nicht den geltenden Strafgesetzen wiederspricht.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Vereinen: Den wirtschaftlichen sowie den nichtwirtschaftlichen. Zweck des wirtschaftlichen Vereins ist allgemein ein Geschäftsbetrieb. Häufig trifft man diese Rechtsform beispielsweise bei Funktaxizentralen oder Immobilienbörsen an. Vereine, denen kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu Grunde liegt, gehören zu den nichtwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. Weiterer grundlegender Unterschied ist, wie die Vereine ihre Rechtsfähigkeit erreichen: Während der nichtwirtschaftliche Verein durch Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig wird, ist dies beim wirtschaftlichen Zusammenschluss nur durch staatliche Verleihung möglich.
Beim nichtwirtschaftlichen Verein, häufig auch als Idealverein bezeichnet, unterscheidet man ins Vereinsregister eingetragene und nicht eingetragene Zusammenschlüsse. Der nicht eingetragene Verein kann lediglich durch eine Gründungsversammlung ins Leben gerufen werden. Beim eingetragenen Verein (e. V.) ist der Gründungsvorgang erst durch erfolgreiche Eintragung ins Vereinsregister abgeschlossen. Wichtig ist zudem, dass die Vereinseintragung auch Folgen bezüglich der Haftung hat.
Grundsätzlich müssen die Vorsitzenden bei einem nicht eingetragenen Verein immer auch persönlich gegenüber Gläubigern haften. Anders verhält sich dies bei ins Vereinsregister eingetragenen Zusammenschlüssen: Hier haftet nur der Verein selbst für eingegangene Verbindlichkeiten, eine persönliche Haftung des Vorstandes oder der Mitglieder ist ausgeschlossen. Um einen Verein zu gründen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Für die Gründung sind mindestens zwei Mitglieder erforderlich. Soll der Verein ins Vereinsregister eingetragen werden, sind sieben Mitglieder erforderlich. Daneben benötigt jeder Verein eine Satzung, einen Vereinsnamen sowie einen gewählten Vorstand, bestehend aus Vorsitzendem, Stellvertreter und Kassenwart.
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